Das neue Windows 10 will Ihnen die tägliche Bedienung so leicht und komfortabel wie möglich machen. Dieses Plus an Komfort geht aber leider einher mit der großzügigen Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Microsoft und verschiedene Apps. Einige Dienste protokollieren alle Ihre Tastatureingaben, teilen Ihre WLAN-Zugangsdaten mit Ihren Facebook-Kontakten oder verbinden Ihren Rechner ungefragt mit einem öffentlichen – und potentiell ungeschützten – Netzwerk. Das verhindert zwar, dass Sie oder Ihre Kontakte mit komplizierten WLAN-Passwörtern hantieren müssen, stellt aber auch ein Sicherheitsrisiko dar.

Windows 10 bietet Ihnen zwar die Möglichkeit, viele dieser Datenweitergabefunktionen per Hand zu deaktivieren, aber die entsprechenden Einstellungsmöglichkeiten sind nicht alle an einem zentralen Ort und dadurch oft nicht ganz leicht zu finden.

Schützen Sie Ihre Privatsphäre in Windows 10 – kostenlos

Mit der neuen Freeware von O&O Software – O&O ShutUp10 deaktivieren Sie gezielt ungewollte Funktionen unter Windows 10 und die Weitergabe sensibler persönlicher Daten an Microsoft. Einfach per Mausklick. Empfehlungen helfen Ihnen dabei und geben Tipps, welche Funktionen sicher deaktiviert werden können. Und wollen Sie später doch eine der deaktivierten Funktionen von Windows 10 nutzen – zum Beispiel den persönlichen Assistenten Cortana – dann macht ein weiterer Klick diese oder alle gemachten Änderungen wieder rückgängig.

Einfacher können Sie Ihre Privatsphäre unter Windows 10 nicht schützen!

Laden Sie O&O ShutUp10 von unserer Website herunter. Es ist komplett kostenlos (Freeware), muss nicht installiert werden, sondern ist direkt lauffähig (portable). Es wird keine weitere – ungewollte und unnötige – Software nachgeladen oder mitinstalliert!

Entscheiden Sie selbst, wie wichtig Ihnen Komfort ist und wo Sie Ihre Privatsphäre schützen wollen. O&O ShutUp10 fasst alle wichtigen Einstellungen an einem Ort zusammen. Ohne Expertenwissen oder manuelles Ändern von Windows-10-Systemeinstellungen.

Link zur Software (Deutscher Hersteller/Berlin):  O&O ShutUp10

Nachtrag, 20.08.2015

In den letzten Tagen ist vielerorts zu lesen, in welch massivem Umfang personenbezogene Daten durch Windows 10 gesammelt werden. Nach einem Beitrag der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz etwa kommt das neue Betriebssystem einer Abhöranlage gleich.
Welche Daten sammelt Windows 10?
Durch standardmäßig voreingestellte Funktionen wertet Microsoft u.a. folgende Daten aus:
• Namen
• Anschrift
• Alter
• Geschlecht
• Telefonnummer
• Standortdaten
• eingegebene Suchbegriffe
• aufgerufene Webseiten (Browserverlauf)
• Kontakte zu anderen Personen
• Gekaufte Artikel
Darüber hinaus werde jedem Endgerät eine eindeutige Identifikationsnummer zur Verwendung durch App-Entwickler und Werbenetzwerken zugeteilt.
Nutzung zu Werbezwecken
Allein zur Bereitstellung des Dienstes dürfte diese Masse an erhobenen Daten nicht erforderlich sein. Es liegt nahe und wird durch einen Blick in die Datenschutzbestimmungen bestätigt, dass Microsoft als Anbieter von Windows 10 diese Daten in erste Linie verwendet, um Werbung oder andere Angebote möglichst an die persönlichen Interessen der jeweiligen Nutzer anzupassen.
„Wir verwenden gesammelte Daten, um die Werbung auszuwählen, die Microsoft liefert – sowohl für eigene Dienste als auch für Dienste, die von Dritten angeboten werden. Die von uns ausgewählte Werbung kann auf Ihren aktuellen Standort, Suchkriterien oder die Inhalte basieren, die Sie sich gerade ansehen. Weitere Werbung zielt auf die Grundlage Ihrer wahrscheinlichen Interessen oder andere Informationen ab, die wir im Laufe der Zeit aus demographischen Daten, Suchanfragen, Interessen, Hobbys und Favoriten, Nutzungsdaten und Standortdaten über Sie erfahren haben – die wir als „interessenbezogene Werbung“ in dieser Stellungnahme klassifizieren.“
Möglichkeit der Deaktivierung?
Sollte während des Installationsvorgangs nicht der Expressweg gewählt werden, sollen die Einstellungen zur Privatsphäre bei der Installation angepasst und viele der obigen Datenerhebungen und -übermittlungen an Microsoft deaktiviert werden können. Gleiches sollte nachträglich über entsprechende Systemeinstellungen erreicht werden können. Anleitungen finden Sie etwa hier oder hier.
Jedoch lässt sich auch durch die Deaktivierung sämtlicher Funktionen die Datenübermittlung nicht vollständig verhindern. Warum dies so ist und welche Daten genau übertragen werden konnte oder wollte Microsoft auf eine entsprechende Anfrage von Ars Technica zumindest nicht endgültig beantworten.
Privacy by Default.
Nachdem im Vergangenen Herbst ähnliche Meldungen in Bezug auf Apples OSX Yosemite zu lesen waren, zeigt sich außerdem wieder einmal, dass Unternehmen den Grundsatz „Privacy by Default“ (datenschutzfreundliche Voreinstellungen) nicht berücksichtigen.
Dieser Grundsatz folgt aus dem in § 3a BDSG geregelten Prinzip der Datensparsamkeit und bedeutet „das standardisierte systemseitige Einrichten datensparsamer Grundeinstellungen mit dem Ziel, die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten von Beginn der Datenverarbeitung an auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen.

Erst in einem zweiten Schritt soll der Betroffene eigenverantwortlich entscheiden, ob und wenn ja, in welchem Umfang die bei ihm erhobenen oder durch ihn zur Verfügung gestellten Daten (zusätzlich) genutzt werden dürfen (BeckOK DatenSR/Schulz BDSG § 3a Rn. 60-69).“
Nach Ansicht des ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ist dieser Grundsatz zum Schutz der Betroffenen erforderlich:
„Viele Nutzer verfügen nur über beschränkte IT-Kenntnisse und sind daher nicht in der Lage, die einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen selbst zu ergreifen, um ihre eigenen oder die personenbezogenen Daten Dritter zu schützen. Daher ist im Zusammenhang mit diesen IT-Verfahren stets ein Grundschutz erforderlich.“
Warten auf Datenschutzgrundverordnung
Bislang kommt der Vorschrift des § 3a BDSG und damit auch den Grundsätzen „Datensparsamkeit“ und „Privacy by Default“ lediglich eine Appellfunktion zu. Weder ist eine Verpflichtung für verantwortliche Stellen geregelt noch können Verstöße gegen diese Grundsätze sanktioniert werden.
Es ist daher sehr zu begrüßen, dass eine Verpflichtung verantwortlicher Stellen zu datenschutzfreundlichen Grundeinstellungen nach derzeitigem Stand in der EU-Datenschutzgrundverordnung geregelt werden soll.